Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 beschlossen, den Bundesverband NeuroRehabilitation e. V. als maßgebliche Organisation der Leistungserbringer auf Bundesebene anzuerkennen und somit in den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen vor Entscheidungen des G-BA zur Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) gemäß § 92 Absatz 5 Satz l SGB V aufzunehmen.

Dieser Beschluss ist für die Leistungserbringer der neurologischen Rehabilitation sehr erfreulich, denn die Rehabilitations-Richtlinie wird vom G-BA zur Verordnung von Rehabilitationsleistungen durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte als Grundlage für die Leistungsentscheidung der Krankenkassen beschlossen. Somit gewinnt der BNR weiteren Einfluss auf wesentliche Entscheidungen bei der Durchführung einer neurologischen Rehabilitation.

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