Für die Neuregelung einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung wurde im Mai 2022 vom Bundesgesundheitsminister eine Regierungskommission mit Experten aus den Bereichen Medizin, Pflege, Ökonomie und Recht einberufen. Die daraus resultierenden Empfehlungen wurden am 6. Dezember 2022 veröffentlicht und haben Eingang in die Vorbereitung zum geplanten Gesetzgebungsverfahren erhalten. Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt.
Eine größere Anzahl von Kommentierungen sind den zuständigen Stellen von Bund und Ländern bislang zugegangen, u.a. von den Verbänden BDH, BDPK, DGIM, DGN, DGNR, DKG, ZVK. Die dort genannten Empfehlungen sind z.T. Gegenstand der Empfehlungen des BNR und werden an dieser Stelle nur bei entsprechender Relevanz bezugnehmend erwähnt.
Der Bundesverband NeuroRehabilitation e.v. (BNR) ist als Dachverband aller im Bereich der NeuroRehabilitation tätigen Träger von Einrichtungen, Fachgesellschaften sowie Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen tätig. Der Bundesverband koordiniert und nimmt insbesondere die nach § 26 Abs. 6 SGB IX festgelegten Beteiligungsrechte wahr. Insoweit ist er auch Ansprechpartner für die Bundesregierung in fachspezifischen Fragestellungen der NeuroRehabilitation.
Die hier vorgelegten Empfehlungen wurden zusätzlich zu den bereits vorliegenden Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) sowie des BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. erarbeitet, um die Besonderheiten der neurologischneurochirurgischen (Früh-)Rehabilitation zukunftsweisend noch einmal darzustellen.