Der BNR unterstützt die Aktivitäten des Bundesverbandes Managed Care, der Deutschen Schlaganfall-Hilfe sowie der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke DGM in ihren Bemühungen, das „Lotsenprojekt“ in der neurologischen Rehabilitation voranzutreiben.

Der BNR hat sich bereits satzungsgemäß dazu bekannt, dass für uns das Thema Versorgung von Patienten mit Hirnerkrankungen über die gesamte Lebensspanne eines der Hauptthemen ist. Hierbei haben wir vor allem die Langzeitversorgung nach Abschluss sämtlicher stationärer und ambulanter Maßnahmen, also die Zeit nach Abschluss der Reha-Maßnahmen im Blick. Wir finden in der Sozialgesetzgebung eine Reihe schriftlich definierter Möglichkeiten in den SGB II, V, IX, XI und XIV, wir wissen aber auch, dass die Versorgungsrealität anders aussieht. Hier haben wir uns des Themas Lotsenprojekt angenommen und wollen dies über die nächsten Jahre begleiten und zunehmend intensiv unterstützen. Im letzten Gespräch, das von der Deutschen Schlaganfallhilfe, dem Bundesverband Managed Care und der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke im November in Berlin ausgerichtet wurde, sind mittlerweile bereits über 70 wissenschaftlich begleitete Lotsenprojekte benannt und teilweise detailliert vorgestellt worden, wie z.B. die Demenzlotsen des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen. Was macht ein Lotse: Ein Mitarbeiter der Klinik, meist aus einem paramedizinischen Arbeitsfeld mit spezieller Weiterbildung nimmt sich des Patienten bereits während seines stationären Aufenthaltes an und plant mit ihm die poststationäre medizinische und sozialmedizinische Weiterversorgung. Diese Planung geht allerdings weit über das bereits etablierte Entlassmanagement hinaus und beinhaltet  eine Planung über Jahre hinweg, bestenfalls solange wie der Patient eine solche Begleitung braucht, also ggf. auch unter Einbezug palliativer Momente. Die genannten zunehmend auch universitär geleiteten Projekte werden immer stärker auch finanziell unterstützt, z.B. in den Innovationsfonds oder als Förderung des Netzwerks durch § 45c Absatz 9 SGB XI, was für eine Effektivität auch unerlässlich ist. Für uns als Leistungserbringer und Mentoren vieler Patienten mit neurologischen Erkrankungen und Behinderungen rücken damit die Überlegungen, die wir schon vor Jahren hatten, wieder verstärkt in den Focus, da gerade die Langzeitversorgung in der Gemengelage von Prävention – Akutbehandlung – Rehabilitation – lebenslange Nachsorge immer noch das Stiefkind ist.

Der BNR empfiehlt allen Mitgliedern, das Lotsenprojekt Neuroreha aktiv weiterzuverfolgen, dies gerade auch mit Hinblick auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz KHVVG, in dem die Leistungserbringer aufgefordert sind, neue Versorgungswege zu eruieren und zu planen.

Der BNR wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation in die Arbeitsgruppe „Reha-Prozess“ eingeladen und wird dort in den nächsten Jahren an der Aktualisierung der „Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess“ mitwirken. Die aktuell gültige Version aus dem Jahre 2019 soll komplett überarbeitet werden.

Zum Download auf www.bar-frankfurt.de

Auf der Jahrestagung der wissenschaftlichen Fachgesellschaft DGNR hat der BNR ein Symposium zu aktuellen politischen Fragen mit Bezug auf die Neurorehabilitation veranstaltet.

Unter dem Titel "Politische Runde – Neuroreha Bedarf und Wirklichkeit in der Versorgungslandschaft“ konnten Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Politikern, Klinikträgern und Leistungserbringern Fragen der aktuellen Krankenhausstruktur-Reform diskutieren. Mit Vorträgen dabei waren Herr Erich Irlstorfer, MdB und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Herr Armin Nentwig, Landrat a.D., Frau Dr. rer. pol. Ursula Becker, Dr. Becker Klinikgesellschaft und Herr PD Dr. med. Christian Dohle, Präsident der DGNR. Das Symposium fand breites Interesse, und unter der Moderation von Prof. Dr. med. Thomas Mokrusch, Vorsitzender des BNR, sind viele und für die Weiterentwicklung der Neurorehabilitation auch wesentliche Fragen angesprochen worden. Der BNR möchte noch einmal explizit seine Haltung ausdrücken, wie wichtig gerade die Neurologisch-Neurochirurgische Frührehabilitation auch in Zukunft für alle Patienten mit Gehirnerkrankungen und -verletzungen sein wird. Diese muss unverändert auch in den zukünftigen Regularien der Gesundheitsversorgung umfänglich und fest etabliert sein, gefolgt von den Rehaphasen C und D, diese dann im System der Reha-Finanzierung. Weitere Folgen der „Politischen Runde“ sind geplant.

Seit 01.01.2024 hat Frau Susanne Huber die Tätigkeit in der Geschäftsstelle des BNR übernommen.

Für die Neuregelung einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung wurde im Mai 2022 vom Bundesgesundheitsminister eine Regierungskommission mit Experten aus den Bereichen Medizin, Pflege, Ökonomie und Recht einberufen. Die daraus resultierenden Empfehlungen wurden am 6. Dezember 2022 veröffentlicht und haben Eingang in die Vorbereitung zum geplanten Gesetzgebungsverfahren erhalten. Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt.

Eine größere Anzahl von Kommentierungen sind den zuständigen Stellen von Bund und Ländern bislang zugegangen, u.a. von den Verbänden BDH, BDPK, DGIM, DGN, DGNR, DKG, ZVK. Die dort genannten Empfehlungen sind z.T. Gegenstand der Empfehlungen des BNR und werden an dieser Stelle nur bei entsprechender Relevanz bezugnehmend erwähnt.

Der Bundesverband NeuroRehabilitation e.v. (BNR) ist als Dachverband aller im Bereich der NeuroRehabilitation tätigen Träger von Einrichtungen, Fachgesellschaften sowie Behindertenverbänden und Selbsthilfegruppen tätig. Der Bundesverband koordiniert und nimmt insbesondere die nach § 26 Abs. 6 SGB IX festgelegten Beteiligungsrechte wahr. Insoweit ist er auch Ansprechpartner für die Bundesregierung in fachspezifischen Fragestellungen der NeuroRehabilitation.

Die hier vorgelegten Empfehlungen wurden zusätzlich zu den bereits vorliegenden Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) sowie des BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. erarbeitet, um die Besonderheiten der neurologischneurochirurgischen (Früh-)Rehabilitation zukunftsweisend noch einmal darzustellen.

Empfehlungen zum Download (PDF)

Die neurologische Rehabilitation stellt einen wichtigen Pfeiler in der medizinischen Versorgung der Bundesrepublik Deutschland dar. Sie ermöglicht bei Akuterkrankungen in Form der Anschlussrehabilitation (AR) und bei chronischen Erkrankungen in Form der Heilverfahren (HV) Teilhabe im Alltag und Berufsleben der betroffenen Menschen und schont so die anderen Sozialsysteme.

Der Bundesverband NeuroRehabilitation (BNR), die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) wenden sich in einer gemeinsamen Stellungnahme an den Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach, sowie an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, zur Verwendung des SINGER-Patientprofils (SPP) im Verfahren der Direkteinweisung zur Anschlussrehabilitation durch die Krankenhäuser.

Der Berufsverband Neurorehabilitation widerspricht in einem Positionspapier an den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Karl Lauterbach, zur geplanten massiven Kürzung im Bereich Neurorehabilitation.

Die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung bietet zahlreiche Seminare, Workshops und Treffs für Menschen mit Schädelhirntrauma sowie deren Angehörige an.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 beschlossen, den Bundesverband NeuroRehabilitation e. V. als maßgebliche Organisation der Leistungserbringer auf Bundesebene anzuerkennen und somit in den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen vor Entscheidungen des G-BA zur Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) gemäß § 92 Absatz 5 Satz l SGB V aufzunehmen.

Erlösausgleiche, Coronazuschläge und Gültigkeit des Krankenhauszukunftsgesetzes für neurologische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Schreiben als PDF zum Download

Stellungnahme zum Gesetzentwurf des GKV-IPReG, Drucksache 19/19368 vom 20. Mai 2020

Stellungnahme als PDF zum Download

Schreiben an den Bundesminister für Gesundheit Herrn Jens Spahn. Schreiben als PDF zum Download.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) hat zusammen mit fünf weiteren Fachgesellschaften ein Positionspapier zur Fahreignung bei Hirngefäßerkrankungen entwickelt. Darin formulieren die von den Fachgesellschaften betrauten Experten neue Empfehlungen für die Begutachtungsleitlinien zur Fahreignung des Bundesamtes für Straßenwesens (BASt).

Positionspapier als PDF zum Download

Der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) bleibt Dauerthema. Der FDA bedroht die Finanzierung der Frühreha-Kliniken und ist nach Ansicht der DGNR für nicht mengenanfällige Leistungen nicht einsetzbar. Dies wurde von der DGNR neben etlichen persönlichen Anschreiben durch Prof. Mokrusch, Vorsitzender der DGNR, sowie Prof. Schönle, Mitglied des DGNR-Beirats, an politische Entscheider in einer gemeinsamen Darstellung von Prof. Mokrusch mit Prof. Lauterbach am 18. Juli 2018 in einer ARD-Sendung platziert und auch in einem Symposium von Prof. Wallesch, stellvertretender Vorsitzender der DGNR, erläutert. Eine Zusammenfassung der Problematik findet sich in einem Gastkommentar von Prof. Mokrusch, der im August auch in der Zeitschrift Führen und Wirtschaften (f&w) erschienen ist.

Gastkommentar als PDF (mit freundlicher Genehmigung der Bibliomed-Medizinische Verlagsgesellschaft mbH)

Die Deutsche Gesellschaft für NeuroRehabilitation (DGNR) und der Bundesverband NeuroRehabilitation (BNR) haben ein Positionspapier zur Herausnahme der Neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation (NNFR) vom Fixkostendegressionsabschlag sowie zur Wiedereinführung des alten Ausnahmetatbestands "zusätzliche Kapazitäten aufgrund der Krankenhausplanung" herausgegeben.

Positionspapier als PDF zum Download

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